Transparenz und Fairness bilden die Basis unserer Zusammenarbeit. In unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Sie alle rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Details zu unseren Leistungen klar und übersichtlich für Sie zusammengefasst.
Die Tätigkeit umfasst die Verwaltung von Wohnungen, Gewerbeflächen, Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie gemischt genutzten Objekten. Grundlage bildet der zwischen dem Auftraggeber und dem Verwalter geschlossene Hausverwaltervertrag. Dieser legt den Leistungsumfang und die Vergütung fest und ist im Übrigen zwischen den Vertragspartnern frei verhandelbar.
Vertragsdauer und Kündigungsregelungen richten sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Hausverwaltervertrages.
Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrechte gegenüber der Verwaltervergütung sind ausgeschlossen, soweit die zur Aufrechnung gestellte Forderung oder das geltend gemachte Zurückbehaltungsrecht nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.
Die Haftung des Verwalters oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen beschränkt sich auf durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Die Haftungsbegrenzung greift nicht bei Schäden an den Rechtsgütern Leben, Körper oder Gesundheit.
(1) Die Firma IvHa GmbH, im nachfolgenden „Makler“ genannt, erhält für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Vertragsgelegenheiten eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe zzgl. jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer:
(1) Mit Abschluss des Hauptvertrages ist die Provision verdient. Sie ist dann auch zur Zahlung fällig.
Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.
Die Weitergabe der durch den Makler erteilten Informationen – insbesondere des Nachweises – an Dritte durch den Auftraggeber ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Makler gestattet. Andernfalls besteht – unbeschadet eines weiteren Schadensersatzanspruchs – im Falle des Vertragsschlusses eine Provisionsverpflichtung.
Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des Maklers.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er von seinen Vertragsabsichten Abstand nimmt.
(1) Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Der Makler übernimmt keinerlei Haftung für Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u. Ä., da sie ausschließlich vom Objektanbieter erteilt wurden.
Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist, soweit zulässig, der Sitz des Maklers.