Allgemeine Geschäftsbedingungen

Transparenz und Fairness bilden die Basis unserer Zusammenarbeit. In unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Sie alle rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Details zu unseren Leistungen klar und übersichtlich für Sie zusammengefasst.

Teil I

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hausverwaltung

§ 1 Art der Tätigkeit

Die Tätigkeit umfasst die Verwaltung von Wohnungen, Gewerbeflächen, Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie gemischt genutzten Objekten. Grundlage bildet der zwischen dem Auftraggeber und dem Verwalter geschlossene Hausverwaltervertrag. Dieser legt den Leistungsumfang und die Vergütung fest und ist im Übrigen zwischen den Vertragspartnern frei verhandelbar.

§ 2 Vertragsdauer und Kündigung

Vertragsdauer und Kündigungsregelungen richten sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Hausverwaltervertrages.

§ 3 Vergütung

  1. Die Vergütung, sowie Fälligkeit dessen, richtet sich nach den gesonderten Regelungen des Hausverwaltervertrages.
  2. Werden vom Verwalter Leistungen erbracht, die nicht im üblichen Leistungsumfang des Hausverwaltervertrages enthalten sind bzw. für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde, so ist diese Leistung, soweit keine gesonderte Vereinbarung über die Vergütung vorliegt, in der verkehrsüblichen Höhe zu vergüten. Hierüber wird der Verwalter eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber stellen, die ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig ist. Zahlungen sind grundsätzlich bargeldlos auf ein vom Verwalter benanntes Konto zu leisten.

§ 4 Aufrechnung / Zurückbehaltung

Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrechte gegenüber der Verwaltervergütung sind ausgeschlossen, soweit die zur Aufrechnung gestellte Forderung oder das geltend gemachte Zurückbehaltungsrecht nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 5 Haftung

Die Haftung des Verwalters oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen beschränkt sich auf durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Die Haftungsbegrenzung greift nicht bei Schäden an den Rechtsgütern Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 6 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort/Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der IvHa GmbH, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart ist.
  2. Die IvHa GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des § 36 VSBG teil.
  3. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen nichtig oder ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht betroffen sein. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt und der vertraglichen Vereinbarung nicht widerspricht.
Teil II

Allgemeine Maklergeschäftsbedingungn

Allgemeine Makler-
geschäftsbedingungen

§ 1 Provisionsanspruch

(1) Die Firma IvHa GmbH, im nachfolgenden „Makler“ genannt, erhält für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Vertragsgelegenheiten eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe zzgl. jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer:

  1. bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften gemäß Angabe im Exposé
  2. bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften im Bereich Wohnimmobilien sowie bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften im Bereich Gewerbeimmobilien gemäß individueller Vereinbarung.

§ 2 Fälligkeit der Provision

(1) Mit Abschluss des Hauptvertrages ist die Provision verdient. Sie ist dann auch zur Zahlung fällig.

§ 3 Mehrfachtätigkeit

Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.

§ 4 Weitergabe von Informationen

Die Weitergabe der durch den Makler erteilten Informationen – insbesondere des Nachweises – an Dritte durch den Auftraggeber ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Makler gestattet. Andernfalls besteht – unbeschadet eines weiteren Schadensersatzanspruchs – im Falle des Vertragsschlusses eine Provisionsverpflichtung.

§ 5 Kenntnis von Angeboten

Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des Maklers.

§ 6 Informationspflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er von seinen Vertragsabsichten Abstand nimmt.

§ 7 Haftungsbeschränkung

(1) Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

(2) Der Makler übernimmt keinerlei Haftung für Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u. Ä., da sie ausschließlich vom Objektanbieter erteilt wurden.

§ 8 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist, soweit zulässig, der Sitz des Maklers.

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